Leistungsphasen
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfasst die Architektenleistungen und teilt sie in 9 Leistungsphasen (LPH), die von Ihnen auch als Einzelleistungen beauftragt werden können. Wir bieten Ihnen unsere Leistungen von der Leistungsphase 1 bis 8 an.
BERATUNG / LPH 1
In einem beratenden Gespräch wird die Bauaufgabe im Hinblick auf die Rahmenbedingungen wie den Standort, die Wünsche und Vorgaben, sowie die finanziellen Möglichkeiten der Bauherren, zusammengefasst. Der Architekt beschreibt die für das Bauvorhaben nötigen und gewünschten Leistungen, sowie die Honorargrundlage dieser Leistungen und berät bei der Auswahl der an der Planung fachlich Beteiligten.
Die Leistungsphase 1 erfasst die individuellen Planungsinhalte und Möglichkeiten zur Realisierung und ist ein wichtiger Grundstein für das weitere Vorgehen.
ENTWURF, BAURECHT + BAUGNEHMIGUNG / LPH 2 – 4
In diesen 3 Phasen werden die besprochenen Rahmenbedingungen anhand eines Vorentwurfs analysiert, bewertet, abgestimmt und auf Realisierbarkeit überprüft. Die nachfolgende Entwurfsplanung wird auf der abgestimmten Grundlage erarbeitet und mit den Fachplanern um die technischen und statischen Anforderungen ergänzt. In der Leistungsphase 4 wird der Entwurf zu einer genehmigungsfähigen Planung ausgearbeitet.
AUSFUüHRUNGSPLANUNG + AUSSCHREIBUNG / LPH 5 – 6
Auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeitet der Architekt die Ausführungsplanung unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen. Diese beinhalten das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen für die Leistungsbereiche und das Einholen von Angeboten, sowie dessen Dokumentation. Der Architekt prüft die Angebote und unterstützt den Bauherren bei der Vergabe der Aufträge.
BAULEITUNG / LPH 8
Während der Ausführung der Arbeiten an dem Objekt, kontrolliert und dokumentiert der Architekt den Bauablauf und begleitet die Bauabnahme bis zur Übergabe an den Bauherren.